Einführung der Kassennachschau ab 2018

03.01.2018

Für das neue Jahr 2018 gibt für Ihren Betrieb eine entscheidende Neuerung, derer Sie sich bewusst sein sollten im Umgang mit der Kassenführung: die Kassennachschau.

Ab jetzt dürfen Steuerprüfer unangemeldet und ohne sich zu Erkennen zu geben bei Ihnen vorbeischauen und bspw. einen Testkauf machen. Außerdem dürfen die Steuerprüfer vor Ort dann sofort prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

 

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

  • Spätestens jetzt sollten Sie auf eine ordnungsgemäße Kasse, bspw. ein Computer-Kassensystem wie PS-WIN umsteigen.
  • Schreiben Sie keine Quittungen mehr per Hand.
  • Händigen Sie Ihren Kunden immer eine Quittung aus, außer Sie werden ausdrücklich darum gebeten, dies nicht zu tun.
  • Zeichnen Sie alle Ein- und Ausgaben über das Kassensystem auf.
  • Führen Sie den Kassenschnitt über den Menüpunkt Kassenbuch möglichst täglich durch.
  • Sorgen Sie für eine hinreichende Datensicherung, um die 10-jährige Vorhaltezeit der Daten zu gewährleisten. Das geht z.B. ganz einfach über das Zusatzmodul Datensicherung von PS-WIN.
  • Sie müssen den Prüfer auch jederzeit über die Entwicklung Ihres Kassensystems informieren können, falls er danach fragt. Dies können Sie bei PS-WIN über unser Wiki tun.

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