Neue Datenschutzverordnung ab Mai 2018

20.11.2017

Ab dem 25.05.2018 gilt eine EU-Verordnung zum Datenschutz. Es geht vorrangig um die Stärkung der Verbraucher im Internet. Die Kernpunkte umfassen:

  1. Das geltende Recht für Anbieter im Netz richtet sich jetzt nicht mehr nach deren Sitz sondern nach deren Kunden.
  2. Datenverarbeitung muss nun streng dokumentiert werden.
  3. Vor der Erhebung von personenbezogenen Daten muss jetzt ausführlich informiert werden, was alles mit den Daten passiert.
  4. Das Recht auf Vergessen wird ausgeweitet, sodass alle weitergegebenen Daten ebenfalls davon betroffen sein müssen, d.h. gelöscht werden müssen.
  5. Personenbezogene Daten dürfen bei Benutzern erst erhoben werden, wenn diese 16 Jahre oder älter sind, ansonsten ist eine explizite Erlaubnis der Eltern einzuholen.
  6. Bei potentiell gefährlichen Datenerhebungen muss eine Folgenabschätzung erstellt werden, ggf. sogar eine Aufsichtsbehörde informiert werden.
  7. Datenpannen müssen nun gemeldet werden.
  8. Der Bußgeldkatalog wird nun auf bis zu 20 Mio. Euro erweitert.

Während die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, werden gleichzeitig den Unternehmen einige Stolpersteine in den Weg gelegt. Es wird sehr spannend, ob sich das in der Praxis alles umsetzen lässt.

 

Quelle: IHK Frankfurt

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