Neues Geldwäschegesetz - Vorsicht geboten

30.11.2017

Bei Bargeldgeschäften ist seit Juni 2017 erhöhte Vorsicht geboten. Denn ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche fordert mehr Aktion seitens der Unternehmer. Konkret wird von Ihnen u.a. Folgendes gefordert:

  1. Achten Sie darauf, ob Geschäftskunden zurückhaltend bei der Herausgabe von Informationen über den wirtschaftlichen Berechtigen sind.
  2. Bei einem Geschäft mit über 10.000 EUR Volumen müssen Sie
    • vorab den Ausweis Ihres Kunden prüfen,
    • bei Geschäftskunden auch alle Namen der Verantwortlichen (Vorstand, Geschäftsführer etc) geben lassen und
    • die Angaben mittels des Handelsregisters überprüfen.
  3. Denken Sie daran, die betreffenden Fälle zu dokumentieren, auch wenn Sie unauffällig sind
  4. Alle Verdachtsfälle müssen Sie melden.

Quelle: DHZ

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